Wissen Sie noch, mit wem Sie als Unternehmer im selben Boot sitzen?
Das Notariat Dr. Gernot Fellner hat den einbruchsicheren Gesellschaftsvertrag entwickelt!
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als attraktive Unternehmensform
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist im statistischen Vergleich die häufigste Unternehmensrechtsform in Österreich.
Zwar erscheint für Klein- und Mittelstandsunternehmer auf den ersten Blick die Ausübung der Unternehmertätigkeit in Form des Einzelunternehmens am sinnvollsten zu sein, weil damit der geringste Geschäftsführungs-, Administrations- und Informationsaufwand verbunden ist und sowohl bei der Gründung als auch im Rahmen der laufenden Besteuerung der Erträge anfangs die geringste Steuerbelastung auftritt (Quelle: Romuald Bertl in „Von der Gründung bis zur Liquidation“, Unternehmensplanung aus steuerrechtlicher, zivilrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht, LexisNexis ARD Orac 2003).
Dennoch bieten Kombinationsmodelle unter Einsatz einer Kapitalgesellschaft auch für KMUs durchaus attraktive Steuergestaltungsmöglichkeiten. Die Mischform der GmbH & Co KG zum Beispiel bietet die Möglichkeit der Kombination von Steuervorteilen des Einkommenssplittings mit Haushalts- oder Familienangehörigen (Progressionsvorteil) in Verbindung mit den Vorteilen aus unselbständiger Tätigkeit (Stichwort: Anteilsgestaltung und Geschäftsführerbezug in der Komplementär-GmbH, vgl Bertl, aaO).
Dazu kommt noch, dass die Einbindung von Familienangehörigen und künftigen Unternehmer-Nachfolgern (Jungunternehmern) in der Rechtsform der GmbH (oder auch der GmbH & Co KG) haftungsmäßig und aus Sicht der Erhaltung der Kontroll- und Steuerungsfunktion beim Senior-Unternehmer bis zur geplanten Übergabe weitaus einfacher und zivilrechtlich abgesicherter gestaltet werden kann als in jeder anderen Unternehmensrechtsform.
Die Einbindung einer GmbH in die eigene unternehmerische Rechtsformgestaltung wird daher für jeden Unternehmer, egal ob Einzelunternehmer oder Personengesellschafter, irgendwann einmal im Laufe der Unternehmensgeschichte zum wichtigen Thema werden.
Für KMUs kommt als gestalterisch einzubindende Kapitalgesellschaft aus Kostengründen (Gründungsaufwand, Aufsichtsratspflicht bei der AG etc.) und wegen ihrer personalistischen Struktur, die der Personengesellschaft (Offene Gesellschaft und Kommanditgesellschaft) wesentlich mehr angenähert ist als der Aktiengesellschaft, eigentlich nur die (österreichische) GmbH in Frage.
British Limiteds und GmbH-Light mit Mängeln behaftet
Der Boom der englischen Limiteds als Kapitalgesellschaft ohne zwingend vorgeschriebenes Mindest-Grundkapital darf als verebbt angesehen werden. Viele nach Österreich transferierte Limiteds sind im Geschäftsleben an ihrer mangelnden Bonität und an den sehr strengen, oftmals unterschätzten englischen Rechnungslegungsvorschriften gescheitert.
Als gescheitert darf auch das Projekt der Wirtschaftskammer Österreich, eine sogenannte „GmbH-Light“ mit nur minimalem Mindest-Stammkapital und einfachster „Formular“-Gründung ohne notarielle Beratung einzuführen, betrachtet werden. Gewichtige Kritik aus dem Finanzministerium und aus der Arbeiterkammer1 haben diese Idee, zumindest in ihrer geplanten Extrem-Ausformung, zu Fall gebracht.
Somit bleibt die bekannte und bewährte Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch in Zukunft die Kapitalgesellschaftsform für KMU.
Firmenbuch-Rechtsprechung entwickelt GmbHG positiv weiter
Trotzdem das GmbH-Gesetz ursprünglich aus dem Jahre 1906 stammt, handelt es sich dabei um eine moderne und zeitgemäße Gesellschaftsform, weil die Ideen innovativer Rechtsdienstleister, die Rechtsprechung zum GmbHG, und die wesentlich genauer gewordene Prüfung durch die Firmenbuchgerichte das GmbH-Gesellschaftsrecht ständig weiterentwickelt haben.
In meiner Kanzlei wurde in jüngster Zeit ein GmbH-Gesellschaftsvertrag geschaffen, der sowohl für Familiengesellschaften als auch für Kooperationen zwischen Geschäftspartnern optimale Rechtssicherheit und absoluten Schutz vor unliebsamen Partnern bietet.2 Ein besonders ausgefeiltes Modell dieses Gesellschaftsvertrages wurde nach eingehender Prüfung "auf Herz und Nieren" vom zuständigen Landes- als Handelsgericht hundertprozentig für zulässig befunden und firmenbuchmäßig genehmigt.
Einbruchs-Komplettschutz in der GmbH gegen unfreundliche Übernahmen
Mit diesem aktuellen Gesellschaftsvertragsmodell aus unserer Kanzlei besteht nun unter Anderem ein, soweit der Verpfändungsschutz betroffen ist, bislang in der Rechtslehre zum Teil umstritten gewesener, nun aber gerichtlich bestätigter besonderer Schutz nicht nur vor
rechtsgeschäftlicher Veräußerung von Geschäftsanteilen an unliebsame Dritte samt absolutem Umgehungsschutz, sondern
auch ein mit Sperrwirkung ausgestatteter Schutz vor rechtsgeschäftlicher Verpfändung von Geschäftsanteilen unter Ausschluß jeglicher Umgehungsmöglichkeiten, und
zusätzlicher Schutz vor der Übernahme des Geschäftsanteiles eines insolvent gewordenen Mitgesellschafters durch unliebsame Dritte infolge Verwertung des Gesellschaftsanteils durch den Masseverwalter.
Informieren Sie sich daher in einem persönlichen Beratungsgespräch in meiner Kanzlei über Ihre individuellen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und profitieren Sie von dem Wissen und der Erfahrung im GmbH-Recht! Download Newsletter -- 1 Aus dem BMF wegen des Entfalls der Gesellschaftsteuer und aus der Arbeiterkammer wegen der zu erwartenden Bonitätsprobleme und der Befürchtung, unseriöse Geschäftemacher könnten sich der Mini-GmbH bedienen. Ähnliche Bedenken bestehen übrigens gegen die englische Limited.
2 Insbesondere Schutz vor unfreundlichen Übernahmen, sei es auf direktem Weg durch Anteilsveräußerung, sei es auf indirektem Weg über Umgründungen, Verpfändungen und Konkursfälle.