
Rechtliche Absicherungen in der Finanz- und Wirtschaftskrise
In einem Punkt stimmen sowohl Finanz- als auch Wirtschaftsexperten trotz ansonsten unterschiedlichster Meldungen und Aussendungen zur derzeit herrschenden Finanzkrise überein:
Wir müssen davon ausgehen, dass Unternehmen, die in einer globalen Krise wirtschaftlich ums Überleben kämpfen, die Hemmschwelle bei der Ausnützung unerlaubter Wettbewerbsvorteile niedriger ansetzen werden. Auch bei der Hereinnahme von strategischen Partnern, von denen man sich die Rettung in der Not erhofft, werden Unternehmer in der Krise weniger Skrupel haben.
Eine starke, geschützte Marke kann in der Krise überlebenswichtig sein:
Der Leiter des Instituts für Höhere Studien, Univ.-Prof. Dr. Bernhard Felderer, hat bereits im Jahre 2006 ausgeführt, „...dass die gegenwärtige Form des (globalen, AnmdVerf) Wettbewerbs mehrfach als unfair bezeichnet wurde. Dies trifft meines Erachtens teilweise auch zu.“ und weiter: “ Ob Freihandel bei Lohnunterschieden von 1:10 und der Imitation europäischer Technologien oft unter Missachtung von Markenschutz als fair bezeichnet werden kann, muss … bezweifelt werden.“
Eine Gesellschafterstruktur, die sich aus Familienangehörigen oder aus gleichrangigen Partnern eines Zusammenschlusses zusammensetzt, verlangt jedoch nach Kontrolle darüber, an wen die Gesellschaftsanteile allenfalls veräußert werden dürfen. Verständlicherweise möchten familiär oder partnerschaftlich miteinander verbundene Gesellschafter vor unliebsamen Überraschungen in Form von ohne ihr Wissen und/oder ihre Zustimmung in die GmbH eintretenden fremden Mitgesellschaftern geschützt sein.
Dieser Schutz wird in der Regel durch gesellschaftsvertragliche Abtretungs- und Verfügungsverbote gewährleistet.
Die Verankerung von Veräußerungs-, Verpfändungs-, Belastungs- und Verfügungsverboten an GmbH-Geschäftsanteilen im Gesellschaftsvertrag ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zulässig. Wegen der dinglichen Wirkung (Wirkung auch gegenüber dritten, gesellschaftsfremden Personen), die diese Verfügungsverbote durch die Einreihung des GmbH-Gesellschaftvertrages in die Urkundensammlung des Firmenbuches entfalten, sind richtig angewandte Absicherungsmodelle gegen ungewollte Übernahmen in der GmbH wesentlich wirksamer als in der Aktiengesellschaft.
Aus der bisherigen Judikatur des OGH zur Frage der Vinkulierung von GmbH-Geschäftsanteilen und den gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechten, sowie Verfügungs- und Veräußerungsverboten, die unter Anderem auch durch Rechtsmittelverfahren, an denen ich als Parteienvertreter mitgewirkt habe, maßgeblich mitbeeinflusst wurde, ist nach meiner Meinung eindeutig abzuleiten, dass
Damit ist es nach meiner Meinung möglich, auch die verschmelzungsbedingte Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen an die Zustimmung der Mitgesellschafter einer sich verschmelzenden GmbH, die selbst GmbH-Anteile hält, zu binden und unfreundliche Übernahmen, die durch einen solchen Vorgang bewirkt werden sollten, zu verhindern.
Können Sie sich als erfolgreicher Entrepreneur einhundertprozentig darauf verlassen, dass Ihr gesellschaftsrechtlicher Partner Ihnen und Ihrem Unternehmen auch noch die Treue halten wird, wenn im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise die Bedingungen härter werden? Wird Ihr Unternehmens-Partner einem verlockenden Übernahmeangebot widerstehen können, wenn der Wind rauher bläst? Können Sie mit der Vorstellung leben, dass Sie sich in Folge einer Umgründungsmaßnahme im Unternehmen Ihres Partners, auf die Ihnen Ihr derzeit geltender GmbH-Vertrag keine Einflussmöglichkeiten bietet, quasi über Nacht in Partnerschaft mit einem anderen Unternehmen befinden? Dies ist dann womöglich Ihr größter Mitbewerber.
Ganz ähnlich den Ehepakten zwischen Ehegatten, die der Sicherung und des Erhaltes des gemeinsamen Vermögens dienen, sollten Sie Ihr erfolgreiches Unternehmenskonzept und Ihr Know How durch einen „Unternehmens-Pakt" mit Ihrem Partner, der allen krisenbedingten Anfechtungen, Versuchungen und Verlockungen standhält, absichern.
Ich berate Sie gerne und entwerfe und beurkunde für Sie den maßgeschneiderten GmbH-Gesellschaftsvertrag, der Ihnen diese Sicherheiten gewährleistet.
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