Verhandlungslösungen
Nicht in allen Fällen müssen unterschiedliche Rechtsauffassungen oder Vertragsauslegungen zweier oder mehrerer Verhandlungspartner erst in oder nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden. Die allermeisten derartigen Zivilverfahren enden ohnehin mit einem Vergleich. Ersparen Sie sich doch Prozesskosten und lassen den Notar Ihre Interessen vertreten. Das objektive, lösungsorientierte und ausgleichende Herangehen des Notars an strittige Rechtsfragen ist Bestandteil des notariellen Berufsethos. Zudem verfügt der Notar unter anderen Rechtsbehelfen mit der öffentlichen Urkunde und dem Instrument des vollstreckbaren Notariatsaktes über Mittel, die der außergerichtlichen Einigung und Beweissicherung sowie der Anspruchssicherung dienen.
Schildern Sie Ihren Rechtsfall im Rahmen der
kostenlosen Rechtsauskunft. Nach einer kostenlosen Erstprüfung der Causa erhalten Sie von mir einen Vorschlag, ob und wie in der Sache eine außergerichtliche Lösung erzielt werden könnte.