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Testament und Verlassenschaft

Testamentserrichtungen

Ihr beim Notar errichtetes Testament wird im Zentralen Testamentsregister des Österreichischen Notariates gespeichert und vom Notar sicher verwahrt. Es kann somit nie in Verlust geraten. Nehmen Sie die Beratungsleistungen des Notars auch bei der Testamentserrichtung in Anspruch - die erste notarielle Rechtsauskunft ist kostenlos!

Verlassenschaftsabhandlungen

Die österreichischen Notare sind als Beauftragte des Gerichtes (sog. Gerichtskommissäre) seit vielen Jahrzehnten mit der Abwicklung von Verlassenschaftsabhandlungen betraut. Die Notare haben daher besondere Kenntnisse im Erb- und Pflichtteilsrecht. Auch die schriftliche Bevollmächtigung eines Notars Ihrer Wahl zur Durchführung einer Verlassenschaftsabhandlung ist zulässig.

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© 2005 Notar Dr. Gernot Fellner  |  Rainerstraße 20, 4020 Linz  |  Tel. 0732/600980  |  office@notar-fellner.at