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Bauträgervertragsrecht

Die Zwischenschaltung von Treuhändern ist im Bauträgervertragsgesetz als eine von mehreren Möglichkeiten der Absicherung der Käufer (z.B. von erst zu errichtenden Eigentumswohnungen) vorgesehen. Die Notare bieten Ihnen kompetente Beratung und Vertragsverfassung.

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